Funktionen
Der Beirat regionaler ADHS-Netze formuliert die Interessen und Bedürfnisse der regionalen Netze, berät die Leitungsgruppe und gibt Anregungen zur Weiterentwicklung des zentralen adhs-netzes. Die Mitglieder des Beirates regionaler ADHS-Netze werden von der Leitungsgruppe regelmäßig über die Arbeit des zentralen adhs-netzes informiert. Der Beirat regionaler Netze tagt mindestens einmal jährlich.
Mitglieder
Mitglieder des Beirates regionaler ADHS-Netze sind regionale, interdisziplinär organisierte Versorgungsnetze für Menschen mit ADHS. Voraussetzung der Mitgliedschaft eines regionalen Netzes sind folgende Kriterien:
Die Mitgliedsnetzwerke werden von der Leitungsgruppe in den Beirat regionaler Netze aufgenommen. Der Beirat regionaler Netze hat ein Vorschlagsrecht. Der Vertreter des Mitgliedsnetzwerkes wird von dem entsprechenden Netzwerk ernannt.
Funktionen
Der interdisziplinäre Beirat des zentralen adhs-netzes formuliert Empfehlungen an die Leitungsgruppe bezüglich der Arbeit des zentralen adhs-netzes. Zudem und bewertet er die Arbeit des zentralen adhs-netzes, wobei diese Bewertung in den, von der Leitungsgruppe zu erstellenden, jährlichen Berichten an das Bundesministerium für Gesundheit eingeht. Darüber hinaus gibt er Anregungen zur Weiterentwicklung des zentralen adhs-netzes. Die Mitglieder des interdisziplinären Beirates werden von der Leitungsgruppe regelmäßig über die Arbeit des zentralen adhs-netzes informiert. Der interdisziplinäre Beirat tagt mindestens einmal jährlich. Die Äußerungen der Verbände zu Tätigkeiten des zentralen adhs-netzes werden veröffentlicht. Die Verantwortung und Entscheidung über die Veröffentlichung liegt bei der Leitungsgruppe.
Mitglieder
Mitglieder des interdisziplinären Beirates sind medizinische und nicht-medizinische Fach- und Berufsverbände, Selbsthilfe- und Betroffenenverbände sowie überregionale Organisationen, die an der Versorgung von Menschen mit ADHS beteiligt sind und keine direkten Geschäftsinteressen verfolgen. Voraussetzung der Mitgliedschaft eines Verbandes/einer Institution ist die Anerkennung des Eckpunktepapiers der interdisziplinären Konsensuskonferenz.
Die Mitgliedsverbände und -organisationen werden von der Leitungsgruppe aufgenommen. Der interdisziplinäre Beirat hat ein Vorschlagsrecht. Ein Vertreter des Mitgliedsverbandes / der Mitgliedsorganisation wird von dem entsprechenden Verband/der entsprechenden Organisation ernannt.
Falls Sie ein bereits etabliertes oder im Aufbau befindliches ADHS-Netz vertreten, das mit dem zentralen adhs-netz zusammenarbeiten möchte und das Netz die oben genannten Voraussetzungen der Mitgliedschaft erfüllt, würden wir uns über die Zusendung eines Mitgliedschaftsantrags freuen.